Die Kontraktbauarbeiten die mit einem Versicherungsschutz erfasst waren, wurden im Rahmen eines Autobahnbaus durchgeführt. In folge eines Regengusses wurden Dammböschungen sowie Auffahrtsdammböschungen der Brücke weggespült. Der Bau der Autobahn wurde von Grund auf ausgeführt, er umfasste also alle notwendigen Erdarbeiten, die komplette Gelände Ausrüstung, alle Straßen-Ingenieurobjekte (Brücken, Viadukte, Durchlässe) sowie die kompletten Straßenbelag Bauarbeiten. Die Bauarbeiten wurden in einem Tiefebenen Gelände durchgeführt, außerhalb des bebauten Geländes. Die Sch?den, die durch den Regenfall verursacht wurden, sind an verschiedenen Stellen aufgetreten, im Umfang von 18 Kilometern.
An dem Tag, an dem der Schaden aufgetreten ist, wurden laut den Erklärungen des Versicherten, die Kontraktarbeiten auf dem ganzen Abschnitt der Autobahn, mit eigenen Kräften, geführt. Aus den Informationen, die NEMU von dem Versicherer erhalten hatte, geht hervor, dass die gesamten Arbeiten auf den beschädigten Abschnitten von einer Unterauftragfirma durchgeführt wurden. Es wurden Erd- und Ausführungsarbeiten der Böschungen durchgeführt, die in der Bearbeitung des Humusbodens beruhten, in der Ergänzung der Erde in den Dämmen und Böschungen, sowie im Bau des Entwässerungsgrabens.
Die beschädigten Kontraktarbeiten waren mit einem Verssicherungsschutz erfasst, mit einer Einschränkung, die aus der Zusatz zu der Versicherungspolice hervorgeht (Die Garantie betreffend der Bauabschnitte). Diese Garantie beschränkte die Verantwortung des Versicherers für Sch?den in Dämmen, Gruben, Graben und Kanälen, bis zu einer Größe, die aus der Beschädigung der oben genannten Arbeitselemente hervorgeht, auf Abschnitten, die insgesamt 4000 Meter nicht überschreiten. Der Versicherungsschutz war ebenfalls auf die Sch?den in Kontraktarbeiten ausgedehnt, die zur Nutzung abgegeben wurden, die aufgrund des Platzregens entstanden sind, aber noch vor ihrer Endabnahme. Gemäß dieser Zugabe, wurden auch die Sch?den von der Versicherung umfasst, die während der Arbeiten aufgetreten sind, die durch den Subunternehmer ausgeführt wurden.
Die Vertreter von NEMU haben eine Besichtigung der Stelle des Geschehens durchgeführt. Sie haben festgelegt, dass die Gesamtlänge der beschädigten Abschnitte der Arbeiten 2400 Meter beträgt. Diese Länge hatte das in dem Zusatz der Police festegelegte Limit nicht überschritten, dieses betrug 4000 Meter, damit die Klausel eine Anwendung hatte. Die Schden traten an verschiedenen Stellen der gebauten Autobahn auf, manche von ihnen wurden jedoch noch vor der Ankunft des NEMU Liquidators repariert. In diesem Zusammenhang ist auf diesen Abschnitten die Aufzählung des Schadenwerts, von dem NEMU Liquidator als ein Wert anerkannt worden der strittig ist, in Anbetracht der fehlenden Möglichkeit einer Verifizierung der Anzahl der Sch?den, am Tag der Besichtigung des Schadensstelle.
Der Versicherungsnehmer stellte Anspruch gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag von Unteraufträgern. Den Wert der notwendigen Reparaturarbeiten des geschädigten Guts, hat der NEMU Liquidator in Anlehnung an die Bestimmung des Sachbereichs des Schadens errechnet. Die Technologie und der Reparaturbereich, der von dem Versicherten dargestellt wurde, hat man verifiziert unter der Berücksichtigung der Abmessungen, die am Tag der Besichtigung durchgeführt wurden, sowie die, die nach der Analyse der fotografischen Dokumentation, sowie anderer Dokumente und technische Dokumentation die während der Schadensbehebung gesammelten wurden.