Schaden in einem internationalen Verkehr aus der Haftpflicht des Fahrunternehmens

Gemäß dem Lieferungsauftrag beauftragte die Gesellschaft die Speditionsfirma mit dem Warentransport in Form von Motorkolben verschiedener Größen auf der Fahrstrecke Polen ? Deutschland. Gemäß den Verkaufsrechnungen wurde die Lieferung nach der Formel von Incoterms CIP realisiert. Gemäß dieser Formel geht das Risiko des Verlusts oder Beschädigung der Ware, in dem Moment von dem Verkäufer auf den Käufer über, indem die Ware geliefert und dem Fahrunternehmen übergeben wurde (wenn einige Fahrunternehmen vorkommen, dann das erste Fahrunternehmen) in einem festgelegten Termin oder Zeitraum.

Die Beladung wurde in der Hauptniederlassung des Auftraggebers durchgeführt. Gemäß den oben genannten Rechnungen betrug das Bruttogewicht der Ladung 13669 kg.  Die Paletten und Kisten waren gleichmäßig, fast über die ganze Bodenfläche, im Laderaum des Sattelanhängers aufgestellt. Die Raummöglichkeiten des Sattelanhängers erforderten keine Mehrstöckigkeit der Paletten.

Während der Realisierung des oben beschriebenen Transportes ist es zu einem Fahrunfall gekommen. Wie aus den Erklärungen der Fahrer hervorgeht sowie aus der Beschreibung des Geschehens, enthalten in dem Bericht des deutschen Sachverständigen, fuhr das Fahrzeug des polnischen Fahrers, während dieser auf der Autobahn fuhr, aus unerklärlichen Gründen von der Fahrbahn herunter und konterte höchstwahrscheinlich, indem dieser die Beherrschung über das Lenkgrad verlor und mit seinem rechten Vorderknie auf Betonblöcke fuhr, die die Fahrbahn von der Reparaturbahn trennten. Aufgrund der Auffahrt kippte der Sattelschlepper zusammen mit der Sattelanhänger um, danach glitt er einige Meter auf der linken Seite, bis zur Linie, bis er stehen blieb.

Die Fahrer die den Transport realisiert haben waren im Moment des Unfalls nüchtern. Aus der bereitgestellten Tachographscheibe geht hervor, dass direkt vor dem Unfall das Fahrzeug eine kurze Zeitlang mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h gefahren ist, nach einem früheren Geschwindigkeitsverlust aus dem Pegel von 90km/h. Infolge des Umkippens des Sattelanhängers erlitt der größte Teil der Ladung einer Verschiebung, sowie Ausschüttung außerhalb des Sattelanhängers auf einer Länge von 100 Metern.

Infolge des Unfalls erlitt die Ladung in Form von Motorkolben verschiedener Größen und Arten einer Beschädigung. Das Umkippen des Fahrzeugs sowie der Aufprall in die Mittellinie verursachten, dass die meisten Motorkolben aus den Plastikbehältern oder Pappeverpackungen flogen, in denen diese transportiert wurden.

Die Funktionen der Kolbenmaschine und in dem Kolbenmotor
sind die selben:

  • die Übertragung der Kraft und der Energietransport (durch die mechanische Arbeit) zwischen dem Arbeitsmedium (Gas, Abgase) und dem Kurbelsystem der Antriebsübertragung;
  • Abdichten des Arbeitsbereichs des Zylinders (auf der einen Seite verschlossen mit einem beweglichen Kolbenboden).

Diese Funktionen erfüllt der Kolben in seinem Hin und Hergang innerhalb des Zylinders. Während dieser Bewegung reiben die Seitenflächen des Kolben, an der inneren Oberfläche des Zylinders. Um dieses Reiben zu verkleinern und die Verschließgeschwindigkeit der zusammenarbeitenden Oberflächen, müssen diese intensiv eingeschmiert werden. Diese Anforderungen wurden in der Konstruktion des Kolben und dessen Herstellungsprozess berücksichtigt. Dies Betrifft vor allem die Form, den Grad der Rauheit (Glattheit) Seitenfläche des Kolben und Zusammensetzung der Schicht des Kolbenmaterials, unter dieser Oberfläche. Dies wird realisiert durch eine entsprechende Technologie der Schichtvorbereitung währen des Prozesses der Kolbenherstellung. Diese Schicht hat eine dicke von einem tausendstel Millimeter und ist leider sehr empfindlich auf lokale mechanische Beschädigungen – Schläge, Anrisse, Feinrollen u.ä.

Die Bedingungen der technischen Kontrolle erlauben es nicht, die oben genannten Anforderungen dieser Kolben als erfüllt anzuerkennen, deren schützende Oberflächen-Schicht beschädigt wurde (Zinn, Blei, Graphit).

Die Verifizierung der beschädigten Ladung wurde in dem Betrieb des Produzenten durchgeführt, aufgrund der Qualitäts-Prüfbedingungen des Produzenten.

Auf den gelagerten Kolben wurden Beschädigungen festgestellt, die in Anrissen der Oberfläche, Zerknüllungen, Zersplitterungen sowie Unvollständigkeit der Kolben samt Ausstattung bestanden. Ein Teil der Kolben wurde in den Originalkartons gelagert und in den Fällen in denen der Karton nur gering deformiert wurde, hat man keine Beschädigung der Kolben festgestellt. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Vertreter des Geschädigten vereinbart, dass die Kolben die aus dem Unfall stammen von einer Qualitätsabteilung  sortiert werden auf Beschädigte Stücke und die Stücke die die Qualitätsanforderungen erfüllen, danach werden erneute Untersuchungen durchgeführt.

Nach der durchgeführten Untersuchung hat man festgestellt, dass die zur Untersuchung vorgelegten Kolben, die von der Qualitätsabteilung als beschädigt qualifiziert wurden, sich nicht zur ersten Montage eigneten. In der ganzen Masse der Ware befinden sich einzelne Kolbenstücke oder deren Ausstattung, die nach einer gründlichen Analyse verwendet werden könnten, jedoch aufgrund des großen Arbeitsaufwands sowie Kostspieligkeit dieser Operation sah man von der weiteren Trennung ab. Der Produzent meldete die Möglichkeit die Kolben zu bewirtschaften, dies bestand darin die Kolben zu unvollständigen und zur Materialwiederverwertung zu übergeben. Zusammenfassend ergibt sich aus der durchgeführten Verifizierung, dass die Schadensentstehung entschieden wurde durch die Beschädigung der Kolben und der Ringe, diese Beschädigung hatte jedoch nur einen oberflächlichen Charakter.

Als den letztendliche Schadensumfang hat man die Anzahl der Kolben anerkannt, die das Ladegut bildeten, laut der Rechnung die zur Transportliste beigefügt wurde, verkleinert um die Kolbenanzahl die währen der durchgeführten Trennung Klassifizierung zurück gewonnen wurde.

Die Einschätzung des Schadenwerts wurden gemäß des Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgeführt sowie den Artikel 23 der CMR Konvention CMR, laut des Warenwerts an der Stelle und zu dem Zeitpunkt als die Ware zum Transport  angenommen wurde.